REUTLINGEN. Der Schleichweg am Pfenningbrückle ist legal. Wer ihn benutzt, um an der roten Lederstraßenampel vorbei- und vor die Fahrzeuge zu kommen, die dort halten, verstößt nicht gegen die Straßenverkehrsordnung. Das hat das Amtsgericht Reutlingen im Bußgeldverfahren gegen einen jungen Autofahrer festgestellt und der Stadt und ihrem Ordnungsamt den Hinweis gegeben: Falls sie die Abkürzung hinter dem früheren Autoschalter der Kreissparkasse schließen möchten, müssen sie die Verkehrsregelung ändern. Beispielsweise, indem sie an der Ausfahrt eine zweite Ampel aufstellen, die so lange Rot zeigt, bis auch auf der Hauptstraße der Verkehr wieder Grün bekommt.
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