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Aktuell Wohnraum

Wo in der Region künftig die Mietpreisbremse gilt

STUTTGART. Künftig gilt in 89 Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg die sogenannte Mietpreisbremse. In der Region betrifft das Reutlingen, Tübingen, Bodelshausen, Dettingen an der Erms, Eningen und Pliezhausen. Die Landesregierung gab heute endgültig den Weg frei für die neue Verordnung, die damit in deutlich mehr Kommunen gilt als in ihrer ursprünglichen Form. Von zuvor 68 fallen 31 weg, dafür kommen 52 neu hinzu, wie das Wirtschaftsministerium mitteilte. Bezogen auf die Einwohnerzahl heißt das: Ein gutes Drittel der Menschen in Baden-Württemberg lebt künftig in Regionen, in denen die Mietpreisbremse gilt.

In den 89 Städten und Gemeinden, in denen der Wohnungsmarkt als angespannt gilt, darf die Miete bei Neuverträgen nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Das soll auch den Anstieg des Mietniveaus insgesamt bremsen. Die neue sogenannte Gebietskulisse war mit einem Gutachten ermittelt worden. Die alte Mietpreisbremse hatte das Landgericht Stuttgart wegen eines Formfehlers beim Erlass im Jahr 2015 für unwirksam erklärt. (lsw/GEA)

Liste der betroffenen Städte und Gemeinden