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Ware zurück, Geld zurück

KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Verbraucher bei Rückgabe von Onlinebestellungen bekräftigt. Nach dem am Montag veröffentlichten Urteil muss bei elektronischen Bestellungen eindeutig darauf hingewiesen werden, dass bei fristgerechter Rückgabe der gelieferten Ware der Kaufpreis erstattet wird. Ein Verweis auf eine Gutschrift genüge nicht dem Transparenzgebot.

Wer am Computer Ware bestellt, muss auf seine Rechte hingewiesen werden.
FOTO: DPA
Wer am Computer Ware bestellt, muss auf seine Rechte hingewiesen werden. FOTO: DPA
Wer am Computer Ware bestellt, muss auf seine Rechte hingewiesen werden. FOTO: DPA

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