WOLFSBURG/STUTTGART. Der Streit zwischen dem Betriebsrat von Volkswagen und dem VW-Großaktionär Porsche um die Mitbestimmung spitzt sich weiter zu. Der VW-Betriebsrat reichte beim Arbeitsgericht Stuttgart eine Klage gegen Porsche ein. Bei der Mitbestimmungsvereinbarung der neuen Porsche Automobil-Holding SE gebe es Regelungen, die zu Lasten des Mitspracherechts der Belegschaft des VW-Konzerns gingen. Der VW-Betriebsrat stellte zudem einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Eintragung der Porsche-Holding ins Handelsregister. »Wenn sich unsere Rechtsauffassung bestätigt, dass die bei Porsche getroffene Mitbestimmungsvereinbarung nichtig ist, dann fehlt eine entscheidende Voraussetzung zur Eintragung einer Europäischen Aktiengesellschaft ins Handelsregister«, so VW-Gesamtbetriebsrat Bernd Osterloh. (dpa)
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