Aktuell Wirtschaft

Verstoß gegen Grundgesetz

DÜSSELDORF. Mit einer Richtlinie zum Liebesleben seiner Mitarbeiter ist der Handelskonzern Wal-Mart am Montag auch vor dem Düsseldorfer Landesarbeitsgericht gescheitert. Der entsprechende Passus in einer Ethik-Richtlinie des Unternehmens verstoße gegen das Grundgesetz, erklärte der Vorsitzende Richter Lothar Beseler. Weitere Klauseln, die die Annahme von Geschenken, »unangemessenes Verhalten« und die Einrichtung einer Hotline zur Meldung von Verstößen betreffen, müssen mit dem Gesamtbetriebsrat abgestimmt werden.

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