Aktuell Wirtschaft

»Verbesserung für die Betriebe«

REUTLINGEN. Die Bundesregierung hebt rückwirkend zum 1. Januar 2009 die Höchstgrenze zur Ist-Versteuerung auf 500 000 Euro Umsatz an. Dr. Joachim Eisert, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Reutlingen, begrüßt diesen Schritt: »Die Liquidität der kleinen und mittleren Betriebe in der Region wird nachhaltig gestärkt.« Ab einer bestimmten Umsatzhöhe müssen Unternehmen die fällige Umsatzsteuer sofort an das Finanzamt überweisen, und zwar unabhängig davon, ob der Auftraggeber bezahlt hat. Die Grenze lag für Unternehmen im Westen seither bei 250 000 Euro, im Osten lag sie beim doppelten Betrag. Nun wird diese Umsatzgrenze rückwirkend auf bundeseinheitlich 500 000 Euro angehoben.

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