TÜBINGEN. Da der durch die Kreissparkasse Tübingen gewährte Bonuszinssatz den negativen Grundzinssatz des Rieser-Vertrages »VorsorgePlus«, den die Kreissparkasse Tübingen zwischen 2002 und 2015 vertrieb, übersteigt, sieht das Landgericht Tübingen für Verbraucher keine unangemessene Benachteiligung. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. (GEA)