Aktuell Wirtschaft

US-Gericht nicht zuständig

NEW YORK/METZINGEN. Die wegen angeblicher Umsatztäuschungen von Hugo Boss-Aktionären in den USA eingereichte Sammelklage gegen den Modekonzern ist abgewiesen worden. Das habe das zuständige Bezirksgericht in New York am Donnerstagabend entschieden, teilte das Unternehmen am Freitag in Metzingen mit. Das Gericht hielt sich nicht für zuständig. Zwei Anwaltskanzleien in New York und München hatten Boss und zwei ehemaligen US-Managern vorgeworfen, Anleger über Umsatzzahlen in den USA getäuscht zu haben.

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