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Urteil zu Früchtetee: Es muss drin sein, was drauf steht

Luxemburg (dpa) - Was drauf steht, muss auch drin sein: Ein Früchtetee darf nicht mit Bildern von Himbeeren und Vanille werben, wenn weder die Früchte noch Aromen von diesen im Tee enthalten sind.

Ein Glas mit Teekanne-Tee. Foto: Daniel Bockwoldt/Illustration
Ein Glas mit Teekanne-Tee. Foto: Daniel Bockwoldt/Illustration
Ein Glas mit Teekanne-Tee. Foto: Daniel Bockwoldt/Illustration

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