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Urteil: Polizei darf Raser und Drängler filmen

Karlsruhe/München/Frankfurt (dpa) - Die Polizei darf Raser, Drängler und andere Verkehrssünder gezielt auf Video aufnehmen. Das Bundesverfassungsgericht hält solche Aufnahmen für einen zulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Das erklärten die höchsten Richter in Karlsruhe am Freitag (Az.2BvR 1447/10).

Drängler und Raser dürfen nun von der Polizei gefilmt werden. FOTO: DPA
Drängler und Raser dürfen nun von der Polizei gefilmt werden. Foto: dpa
Drängler und Raser dürfen nun von der Polizei gefilmt werden.
Foto: dpa

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