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Urteil: Gleiche Versicherungstarife für Mann und Frau

Luxemburg (dpa) - Bei der Versicherung müssen Frauen den Männern gleichgestellt sein: Ihre Beiträge dürfen sich nicht nach dem Geschlecht richten. Die Versicherungskonzerne müssen künftig Unisex-Tarife anbieten.

Die Gleichbehandlung von Männern und Frauen ist ein Grundsatz des EU-Rechts - bei Versicherungen gibt es bislang jedoch Ausna
Die Gleichbehandlung von Männern und Frauen ist ein Grundsatz des EU-Rechts - bei Versicherungen gibt es bislang jedoch Ausnahmeklauseln dafür.
Die Gleichbehandlung von Männern und Frauen ist ein Grundsatz des EU-Rechts - bei Versicherungen gibt es bislang jedoch Ausnahmeklauseln dafür.

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