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Urteil: Alles hängt von Wahrheit ab

MÜNCHEN. Wer wegen Steuerhinterziehung beim Finanzamt angezeigt worden ist, kann die Preisgabe des Informanten nicht verlangen, wenn die Information im Wesentlichen zutrifft. Mit diesem Urteil hat der Bundesfinanzhof in München seine bisherige Rechtsprechung bestätigt (Az.: V B 163/05). Entscheidend sei jedoch immer eine genaue Abwägung im Einzelfall, befand das höchste deutsche Steuergericht. Sage der Informant die Unwahrheit, würden weder das Steuergeheimnis noch das Persönlichkeitsrecht des Anzeigeerstatters die Geheimhaltung seiner Identität gebieten. (dpa)

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