KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Verbrauchern bei Gaspreiserhöhungen erneut gestärkt. Mit einem Urteil vom Mittwoch kippte das Karlsruher Gericht eine Klausel in einem Sondervertrag, die dem Versorger pauschal das Recht zur Anhebung der Preise einräumte. Die beanstandete Formulierung hieß wörtlich: »Der vorstehende Gaspreis ändert sich, wenn eine Änderung der allgemeinen Tarifpreise eintritt.« Diese Klausel sei nicht hinreichend klar und verständlich, weil sie nicht deutlich mache, in welchem Umfang die Preise erhöht werden dürften, urteilte der BGH. Das benachteilige den Gaskunden unangemessen. Damit gab das Gericht einem Sondervertragskunden recht, der sich gegen Preisanhebungen der Regionalgas Euskirchen in den Jahren 2005 und 2006 gewehrt hatte. Er hielt die Steigerungen für unangemessen. Das Landgericht Bonn hatte die Klage abgewiesen.
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