Aktuell Bundesverwaltungsgericht

Regen-Wette von Möbelhaus kein illegales Glücksspiel

LEIPZIG. Ein Möbelhaus darf seinen Kunden Wetten aufs Wetter als Werbeaktionen anbieten. Solche Regen-Wetten seien kein illegales Glücksspiel, urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch.

Foto: dpa
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