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Rechtsstreit um Lidl-Bahnticket-Aktion beigelegt

STUTTGART/NECKARSULM. Der Discounter Lidl und die Wettbewerbszentrale Baden-Württemberg haben sich im Rechtsstreit um die Lidl-Bahnticket-Aktion geeinigt. Lidl habe sich verpflichtet, bei vergleichbaren Aktionen mit Bahntickets in der Werbung keinen festen Verkaufszeitraum mehr zu nennen, wenn ein ausreichendes Angebot an Fahrkarten nicht sichergestellt werden kann, teilte ein Lidl-Sprecher in Neckarsulm (Kreis Heilbronn) mit. Die Wettbewerbshüter zeigten sich mit der Erklärung zufrieden. Der Fall war Ende August erstmals vor dem Stuttgarter Landgericht verhandelt worden. Die Wettbewerbszentrale warf dem Discounter vor, zu aggressiv für das bundesweite Kontingent von 1,1 Millionen Fahrkarten geworben und auf unlautere Weise Kunden in die Filialen gelockt zu haben. Die meisten Fahrkarten bei der Aktion im Frühjahr waren nach wenigen Stunden verkauft. (dpa)

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