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Rauswurf von Tübinger H&M-Betriebsrat landet vor Gericht

REUTLINGEN. Dass sich jemand für ein neues Tätigkeitsfeld innerhalb seiner Firma bewirbt, ist nichts Ungewöhnliches. Dass er stattdessen jedoch als Gegenangebot eine Abfindung angeboten bekommt und ihm nahegelegt wird, die Firma zu verlassen, ist schon ungewöhnlich. Wenn derjenige aber der Vorsitzende des Betriebsrats ist und wenige Monate später fristlos entlassen wird, dann ist dies ein Fall für das Reutlinger Arbeitsgericht.

Justitia. Foto: Frank Rumpenhorst/Illustration
Justitia. Foto: Frank Rumpenhorst/Illustration
Justitia. Foto: Frank Rumpenhorst/Illustration
Beim Gütetermin wirft der Arbeitgeber, die Tübinger Filiale der Bekleidungskette H&M, dem Betriebsratsvorsitzenden vor, in einem Vieraugengespräch Gehaltserhöhungen für sich und seine zwei Kollegen aus der Arbeitnehmervertretung gefordert zu haben. Im Gegenzug soll er in Aussicht gestellt haben, dass es in Zukunft weniger Probleme mit der Belegschaft geben werde. Ein solcher »Verkauf« der Betriebsratstätigkeit wäre rechtswidrig und würde den gesetzlichen Kündigungsschutz aufheben, den Betriebsräte normalerweise genießen. Die Gegenseite, vertreten durch Rechtsanwältin Karin Burth, streitet den Vorwurf ab. Richtig sei, dass sich ihr Mandant in besagtem Vieraugengespräch um eine Gehaltserhöhung bemüht habe. Dies sei jedoch ausschließlich als Mitarbeiter und nicht in seiner Funktion als Betriebsrat geschehen.

Da die Filialleitung zum Zeitpunkt des Gesprächs am 20. Januar erst seit drei Wochen im Amt war, sei es dann auch um Belange der Arbeitnehmervertretung gegangen, sagt Burth. »Nicht selten enden Unstimmigkeiten bei H&M, beispielsweise über die Personaleinsatzplanung, vor der Einigungsstelle.« Solche Belange gütlich und im Sinne der Angestellten zu regeln, sei die ureigenste Aufgabe eines Betriebsrates. Eine Verknüpfung von Gehaltsforderung und Betriebsratstätigkeit habe es nicht gegeben.

Abfindung angeboten

Es dränge sich der Verdacht auf, dass das Arbeitsverhältnis beendet werden soll, weil sich der betroffene Kollege intensiv und über einen langen Zeitraum für die Belange der Mitarbeiter eingesetzt habe, sagt Jan Bleckert von der Gewerkschaft Verdi. Schließlich habe er die Gründung des Betriebsrates bei H&M in Tübingen 2006 initiiert und ist seit 2013 dessen Vorsitzender.

Dafür spreche, dass die vorherige Filialleitung, als Antwort auf eine interne Bewerbung ihres Mandanten, diesem eine Abfindung in Höhe von 50 000 Euro geboten habe, damit er das Unternehmen verlässt, sagt Rechtsanwältin Burth.

Die Geschäftsführung von H&M war nicht persönlich anwesend. Ihre Anwältin wollte keine Stellungnahme abgeben.

Richterin Betina Rieker gab zu bedenken, dass ein Urteilspruch schwer vorherzusehen sei, da in einem Vieraugengespräch Aussage gegen Aussage stehe. Eine gütliche Einigung konnte jedoch nicht erzielt werden. »Ein Aufhebungsvertrag kommt für uns nicht infrage. Es geht nicht darum, möglichst viel Geld rauszuschlagen, sondern darum, die wahren Tatsachen festzustellen«, sagt Burth. Ein Rauskaufen aus dem Betriebsrat dürfe es nicht geben. (GEA)