Da die Filialleitung zum Zeitpunkt des Gesprächs am 20. Januar erst seit drei Wochen im Amt war, sei es dann auch um Belange der Arbeitnehmervertretung gegangen, sagt Burth. »Nicht selten enden Unstimmigkeiten bei H&M, beispielsweise über die Personaleinsatzplanung, vor der Einigungsstelle.« Solche Belange gütlich und im Sinne der Angestellten zu regeln, sei die ureigenste Aufgabe eines Betriebsrates. Eine Verknüpfung von Gehaltsforderung und Betriebsratstätigkeit habe es nicht gegeben.
Abfindung angeboten
Es dränge sich der Verdacht auf, dass das Arbeitsverhältnis beendet werden soll, weil sich der betroffene Kollege intensiv und über einen langen Zeitraum für die Belange der Mitarbeiter eingesetzt habe, sagt Jan Bleckert von der Gewerkschaft Verdi. Schließlich habe er die Gründung des Betriebsrates bei H&M in Tübingen 2006 initiiert und ist seit 2013 dessen Vorsitzender.Dafür spreche, dass die vorherige Filialleitung, als Antwort auf eine interne Bewerbung ihres Mandanten, diesem eine Abfindung in Höhe von 50 000 Euro geboten habe, damit er das Unternehmen verlässt, sagt Rechtsanwältin Burth.
Die Geschäftsführung von H&M war nicht persönlich anwesend. Ihre Anwältin wollte keine Stellungnahme abgeben.
Richterin Betina Rieker gab zu bedenken, dass ein Urteilspruch schwer vorherzusehen sei, da in einem Vieraugengespräch Aussage gegen Aussage stehe. Eine gütliche Einigung konnte jedoch nicht erzielt werden. »Ein Aufhebungsvertrag kommt für uns nicht infrage. Es geht nicht darum, möglichst viel Geld rauszuschlagen, sondern darum, die wahren Tatsachen festzustellen«, sagt Burth. Ein Rauskaufen aus dem Betriebsrat dürfe es nicht geben. (GEA)