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Passagier-Entschädigung auch bei Umsteigeflügen

Luxemburg (dpa) - Flugpassagiere mit Umsteigeverbindungen haben grundsätzlich Anspruch auf Entschädigung, wenn sie am Zielort mit drei Stunden oder mehr Verspätung ankommen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erneut die Rechte von Verbrauchern bei verspäteten Flügen gestärkt. Foto: Marc Müller
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erneut die Rechte von Verbrauchern bei verspäteten Flügen gestärkt. Foto: Marc Müller
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erneut die Rechte von Verbrauchern bei verspäteten Flügen gestärkt. Foto: Marc Müller

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