WOLFSBURG. Nach dem 1960 vom Bundestag erlassenen VW-Gesetz darf kein Aktionär des Autokonzerns mehr als 20 Prozent der Stimmen in der Hauptversammlung geltend machen, selbst wenn er über mehr Anteile verfügt. Damit und durch andere Regeln über die Besetzung des Aufsichtsrates ist VW praktisch gegen eine feindliche Übernahme geschützt. Die EU-Kommission sieht in dem Gesetz einen Verstoß gegen EU-Recht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Juni 2002 entschieden, dass so genannte »Goldene Aktien«, die ebenfalls einen Schutz vor feindlichen Übernahmen von Unternehmen bieten, nach EU-Recht nur in strengen Ausnahmefällen erlaubt sind.
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