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Neuer Arbeitnehmer-Datenschutz schränkt Videoüberwachung ein

Berlin (apn) Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat seinen Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz als fairen Ausgleich zwischen den Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezeichnet. Das Gesetz regelt den Schutz der Beschäftigtendaten vor dem allzu neugierigen Blick des Arbeitgebers, auch schon vor der Einstellung. Der Arbeitgeber soll aber seine Mitarbeiter bei Verdacht auf Korruption oder schwerwiegende Pflichtverletzungen überwachen können. Videoüberwachung in Umkleiden oder Duschen ist immer verboten.

Arbeitgeber dürfen ihre Beschäftigten künftig nur noch eingeschränkt überwachen. FOTO: DPA
Arbeitgeber dürfen ihre Beschäftigten künftig nur noch sehr eingeschränkt überwachen. Foto: dpa
Arbeitgeber dürfen ihre Beschäftigten künftig nur noch sehr eingeschränkt überwachen.
Foto: dpa

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