KARLSRUHE. Das Bundeskartellamt hat in seinem Kampf für mehr Wettbewerb auf dem Strommarkt zwei wichtige Etappensiege errungen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied, dass Deutschlands oberste Wettbewerbshüter die Durchleitungsgebühren von Energieversorgungsunternehmen überprüfen und dazu die Kosten anderer Unternehmen als Vergleich heranziehen dürfen. Das Bundeskartellamt hatte den Stadtwerken Mainz im April 2003 untersagt, Netznutzungsgebühren oberhalb von 40,8 Millionen Euro zu erheben. Außerdem bestätigte das Gericht den Vorwurf des Marktmachtmissbrauchs, den die Wettbewerbshüter gegen die Frankfurter Mainova AG erhoben hatten.
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