BERLIN. ARD, ZDF und Deutschlandradio müssen ihre Internet-Angebote inhaltlich und zeitlich beschränken. Die Ministerpräsidenten der Länder einigten sich am Donnerstag in Berlin weitgehend auf den Entwurf eines 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages, der im Sommer 2009 wirksam werden soll. Wie der hessische Ministerpräsident Roland Koch erläuterte, müssen die Internetangebote der öffentlich-rechtlichen Anstalten »sendungsbezogen« sein und dürfen nicht als »elektronische Presse« erscheinen. Ihre Abrufbarkeit wird zeitlich begrenzt.
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