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Kein Weihnachtsgeld bei vorzeitigem Ausscheiden

Mainz (dpa/lrs) - Wer vor Weihnachten aus dem Betrieb ausscheidet, geht beim Weihnachtsgeld leer aus. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz laut einem am Donnerstag bekanntgewordenen Urteil.

Weihnachten ist auch die Zeit des Geldausgebens - das Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber tut dabei gut. Doch wer vor dem Fest aus
Weihnachten ist auch die Zeit des Geldausgebens - das Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber tut dabei gut. Doch wer vor dem Fest aus dem Unternehmen ausscheidet, hat keinen Anspruch mehr auf die Sonderzahlung. Foto: Robert Schlesinger
Weihnachten ist auch die Zeit des Geldausgebens - das Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber tut dabei gut. Doch wer vor dem Fest aus dem Unternehmen ausscheidet, hat keinen Anspruch mehr auf die Sonderzahlung. Foto: Robert Schlesinger

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