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Kein Geld zurück bei Flugannullierung wegen Streiks

Karlsruhe (dpa) - Flugreisende haben keinen Anspruch auf Ausgleichszahlung durch die Airline, wenn ihr Flug wegen eines Streiks bei der Fluggesellschaft verschoben wird. Das urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe (Az. X ZR 146/11).

BGH-Urteil: Flugreisende bekommen keine Entschädigung, wenn ihr Flug aufgrund eines Streiks bei der Fluggesellschaft annullie
BGH-Urteil: Flugreisende bekommen keine Entschädigung, wenn ihr Flug aufgrund eines Streiks bei der Fluggesellschaft annulliert wird. Foto: Marius Becker
BGH-Urteil: Flugreisende bekommen keine Entschädigung, wenn ihr Flug aufgrund eines Streiks bei der Fluggesellschaft annulliert wird. Foto: Marius Becker

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