Aktuell Prozesse

Karlsruhe kippt Erbschaftsteuer-Regelung in zentralen Punkten

Karlsruhe (dpa) - Firmenerben müssen sich auf strengere Regeln bei der Erbschaftsteuer einstellen. Das Bundesverfassungsgericht kippte die seit 2009 geltende großzügige Verschonung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer aus mehreren Gründen (Aktenzeichen: 1 BvL 21/12).

Beim Urteil geht es um die Frage, ob Firmenerben auch in Zukunft erhebliche Steuerprivilegien genießen dürfen. Foto: Jens Büt
Beim Urteil geht es um die Frage, ob Firmenerben auch in Zukunft erhebliche Steuerprivilegien genießen dürfen. Foto: Jens Büttner
Beim Urteil geht es um die Frage, ob Firmenerben auch in Zukunft erhebliche Steuerprivilegien genießen dürfen. Foto: Jens Büttner

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.