LUXEMBURG/BERLIN. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Möglichkeiten grenzüberschreitender Verlustanrechnungen von Unternehmen grundsätzlich verbessert. Die Auswirkungen dieser richterlichen Grundsatzentscheidung auf die nationalen Haushalte waren zunächst nicht absehbar. Sowohl EU-Kommission als auch Bundesregierung und deutsche Bundesländer zeigten sich am Dienstag aber in ersten Reaktionen erleichtert, dass die schlimmsten Befürchtungen nicht eingetroffen seien. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) sagte, die Gefahr, dass es zu Milliarden-Steuerausfällen für Deutschland komme, sei abgewendet.
Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.