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Gewerbesteuer: Spitzenplätze für Gemeinden in der Region

Foto: Oliver Berg
Foto: Oliver Berg

REUTLINGEN. Die großen Gemeinden der Region liegen im bundesweiten Ranking der Gewerbe- und Grundsteuer eher unter dem Durchschnitt. Vergleicht man landesweit, gibt es allerdings doch Spitzenplätze. Dies berichtet die Industrie- und Handelskammer (IHK) Reutlingen. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), Dachorganisation der IHKn , hat die Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer B in allen Gemeinden ab 20 000 Einwohnern ermittelt. Der durchschnittliche gewogene Hebesatz der Gewerbesteuer liegt demnach für 2022 unverändert bei 435 Prozent. Bei der Grundsteuer B stieg er allerdings auf 549 Prozent (2021: 544 Prozent).

»Vergleicht man die Hebesätze der Gemeinden in Baden-Württemberg, zeigt sich, dass die Wirtschaft in der Region teilweise mit hohen Hebesätzen belastet wird«, so Jens Jasper, Bereichsleiter Recht und Steuern bei der IHK Reutlingen. Bei der Grundsteuer B hatte Tübingen in 2022 mit 660 den höchsten Hebesatz im Land. Der Hebesatz in Reutlingen war mit 500 Prozent der sechsthöchste unter den rund 100 untersuchten Gemeinden. Im Mittelfeld lagen Balingen, Metzingen und Rottenburg mit einem Hebesatz von 400 sowie Mössingen mit 380 Prozent. Bei der Gewerbesteuer liegt Reutlingen mit einem Hebesatz von 410 Prozent landesweit auf Rang zehn. In den anderen Kommunen der Region gab es eine Spannbreite von 350 Prozent in Balingen bis 390 in Tübingen und Metzingen.

Als Grund für die steigenden Hebesätze bei der Grundsteuer nennt die DIHK die aktuelle Reform der Bemessungsgrundlagen. »Die Reform darf am Ende nicht mit Mehrbelastungen für die Unternehmen enden. Sie muss in den Kommunen aufkommensneutral ausgestaltet werden«, fordert Stefan Götz, Vorsitzender des Finanz- und Steuerausschusses der IHK Reutlingen. Die Kommunen im Land sollten zur Aufkommensneutralität verpflichtet werden, so der Ausschuss. (GEA)