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Gefahren für das Vermögen

REUTLINGEN. Erbengemeinschaften entstehen immer dann, wenn ein Erblasser nicht nur einen Alleinerben hinterlässt oder bestimmt, sondern mehrere. Hat er nichts anderes verfügt, wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen. Alle haben das gleiche Recht auf die ganze Immobilie, das ganze Auto, das ganze Unternehmen.

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