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Gaskunden können auf Rückzahlungen hoffen

Karlsruhe (dpa) - Gasversorger dürfen ihre Preise nicht mehr ausschließlich an die Entwicklung des Ölpreises binden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch entschieden und damit die Rechte der Gaskunden gestärkt.

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