Aktuell Anspruch auf Entschädigung

Flugreisende bekommen mehr Rechte bei Annullierung

Luxemburg (dpa) - Reisende haben einen Anspruch auf Entschädigung, wenn sie nicht rechtzeitig über die Streichung ihrer Flugverbindung informiert werden.

Fluggesellschaften müssen ihre Kunden mindestens zwei Wochen vorher informieren, wenn ein Flug annulliert wird. Foto: Armin W
Fluggesellschaften müssen ihre Kunden mindestens zwei Wochen vorher informieren, wenn ein Flug annulliert wird. Foto: Armin Weigel
Fluggesellschaften müssen ihre Kunden mindestens zwei Wochen vorher informieren, wenn ein Flug annulliert wird. Foto: Armin Weigel

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