REUTLINGEN. Die Fixierung auf die scheinbar unverständliche Höhe der Forderung der Lokführergewerkschaft von 31 Prozent - im Durchschnitt sind es aber 20 - verstellt den Blick auf den eigentlichen Kern des Konflikts. Dieser Effekt wird verstärkt dadurch, dass die Spitzenmanager der Deutschen Bahn im Einvernehmen mit den Verhandlungsführern der großen Gewerkschaften verkünden, ein eigener Tarifvertrag mit der GDL für die Lokführer komme nicht in Frage. Vor allem sei eine abweichende tarifliche Sonderregelung rechtlich wegen der dadurch gestörten »Tarifeinheit« und ökonomisch unvertretbar. Ein Streik dafür sei daher rechtswidrig. Gegen die daraufhin organisierten Warnstreiks der GDL erwirkte die Deutsche Bahn eine einstweilige Verfügung, die aber vom Arbeitsgericht Mainz aufgehoben wurde.
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