München. (dpa) Die Deutsche Bank muss dem gescheiterten Medienunternehmer Leo Kirch wegen eines Verstoßes gegen das Bankgeheimnis Schadenersatz zahlen. »Was für jeden Kreditkunden gilt, muss auch für die Kirch-Gruppe gelten«, sagte Richter Helmut Lieber am Dienstag im Landgericht München. Der ehemalige Vorstandssprecher Rolf Breuer habe mit einer öffentlichen Äußerung über die Kreditwürdigkeit der Kirch-Gruppe im vergangenen Jahr gegen die Verschwiegenheitspflicht der Banken verstoßen. Die Deutsche Bank will voraussichtlich Berufung einlegen.
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