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BGH schwächt Mieterrechte bei Eigenbedarf

Karlsruhe (dpa) - Enttäuschendes Urteil für Wohnungsmieter: Sie müssen auch in Zukunft damit rechnen, dass ihnen die Gesellschafter einer Investorengemeinschaft mit Verweis auf Eigenbedarf die Kündigung schicken. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Mittwoch nach einer abweichenden, mieterfreundlichen Entscheidung aus München seine bisherige Rechtsprechung, die so etwas zulässt.

Auf dem engen Wohnungsmarkt häufen sich die Eigenbedarfs-Kündigungen. Foto: Oliver Berg
Auf dem engen Wohnungsmarkt häufen sich die Eigenbedarfs-Kündigungen. Foto: Oliver Berg
Auf dem engen Wohnungsmarkt häufen sich die Eigenbedarfs-Kündigungen. Foto: Oliver Berg

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