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BGH: »Monsterbacke«-Werbung nicht irreführend

Karlsruhe (dpa) - Der Milchslogan der Molkerei Ehrmann auf der Verpackung ihres Kinderquarks »Monsterbacke« führt Verbraucher nicht in die Irre. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschieden.

Für den Monsterbacke-Früchtequark wurde mit »So wichtig wie das tägliche Glas Milch« geworben. Foto: Franziska Kraufmann
Für den Monsterbacke-Früchtequark wurde mit »So wichtig wie das tägliche Glas Milch« geworben. Foto: Franziska Kraufmann
Für den Monsterbacke-Früchtequark wurde mit »So wichtig wie das tägliche Glas Milch« geworben. Foto: Franziska Kraufmann

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