Aktuell Wirtschaft

BGH kippt Zinsänderungsklausel

KARLSRUHE. Sparkassenkunden sind in Zukunft besser vor überraschenden Zinsänderungen bei Überziehungskrediten geschützt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat eine Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkassen gekippt, die die Geldinstitute zur Zinsänderung »nach Marktlage und billigem Ermessen« berechtigte. Die Klausel benachteilige Verbraucher unangemessen, so das Urteil vom Dienstag.

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