Aktuell Wirtschaft

BGH ändert Rechtsprechung

KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte geprellter Anleger gestärkt, die ihr Geld in marode Immobilienfonds gesteckt haben. Nach einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil können solche Anleger sich künftig leichter von Anteilen wie auch von den dafür aufgenommenen Krediten lösen, wenn ein Fondsvermittler sowohl die Geldanlage als auch das Darlehen an der Haustür angebahnt hat. Ist der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden, kann er das Geschäft auch noch nach Jahren rückgängig machen. Die Verbraucherzentrale Bundesverband bezeichnete dies als wesentliche Erleichterung für Verbraucher. (Az: II 327/04 vom 12. Dezember 2006)

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