Aktuell Arbeit

Arbeitgeber darf Attest am ersten Krankheitstag fordern

Erfurt (dpa) - Arbeitgeber dürfen von ihren Mitarbeitern bereits am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest verlangen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in Erfurt (5 AZR 886/11) und bestätigte damit die geltende Rechtslage.

Laut Gesetz muss spätestens am vierten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorliegen. Foto: Jens Büttner
Laut Gesetz muss spätestens am vierten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorliegen. Foto: Jens Büttner
Laut Gesetz muss spätestens am vierten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorliegen. Foto: Jens Büttner

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.

GEAplus
Sie möchten einen kostenpflichtigen Artikel lesen. Wählen Sie Ihr GEAplus-Angebot
und lesen Sie jetzt weiter.
Was ist GEAplus?

Das sind Ihre Vorteile:

  • 3 Monate zum Sonderpreis lesen
  • Uneingeschränkter Zugriff auf alle exklusiven Inhalte
  • Mindestlaufzeit 3 Monate, danach zum Sonderpreis von 7,90 € monatlich
  • Nach 3 Monaten monatlich kündbar

 

Auswählen

Das sind Ihre Vorteile:

  • 1 Monat zum Sonderpreis lesen
  • Uneingeschränkter Zugriff auf alle exklusiven Inhalte
  • Mindestlaufzeit 1 Monat, danach nur 9,90 € monatlich
  • Danach monatlich kündbar

 

Auswählen

Das sind Ihre Vorteile:

  • 6 Monate zum Sonderpreis lesen
  • Uneingeschränkter Zugriff auf alle exklusiven Inhalte
  • Mindestlaufzeit 6 Monate, danach nur 9,90 € monatlich
  • Nach 6 Monaten monatlich kündbar

 

Auswählen