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Arbeitgeber darf Attest am ersten Krankheitstag fordern

Erfurt (dpa) - Arbeitgeber dürfen von ihren Mitarbeitern bereits am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest verlangen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in Erfurt (5 AZR 886/11) und bestätigte damit die geltende Rechtslage.

Laut Gesetz muss spätestens am vierten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorliegen. Foto: Jens Büttner
Laut Gesetz muss spätestens am vierten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorliegen. Foto: Jens Büttner
Laut Gesetz muss spätestens am vierten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorliegen. Foto: Jens Büttner

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