Aktuell Wirtschaft

Anspruch auf Übereignung

KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Wettbewerb unter Energieversorgern um den Betrieb von Strom- und Gasnetzen gestärkt. Nach einem Grundsatzurteil vom Dienstag müssen Netzbetreiber nach dem Auslaufen ihrer Konzession das Eigentum an den Netzen gegen einen angemessenen Preis abgeben. Das BGH-Urteil hat Auswirkungen auf tausende solcher Verträge, die in den kommenden Jahren auslaufen. »Auch in anderen Verträgen kann danach eine Übereignung der Netze verlangt werden«, sagte der Senatsvorsitzende Joachim Bornkamm bei der Urteilsverkündung (Az: EnZT 14/08 und 15/08 vom 29. September 2009).

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