Aktuell Landschaftsbau

Agrar-Branche sieht sich bei Maut im Nachteil

Von 1. Juli an gilt auch für kleine Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen Gewicht auf Autobahnen und Bundesstraßen die Mautpflicht – bisher wird die Benutzungsgebühr ab 7,5 Tonnen erhoben. Für den Werkverkehr von Handwerksunternehmen sieht das Bundesfernstraßenmautgesetz eine Ausnahme vor, also eine Befreiung von der Maut. Doch für Betriebe des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus (Galabau) soll diese Ausnahme nicht gelten. Die Branche spricht von Ungleichbehandlung und Wettbewerbsverzerrung.

Reiner Bierig aus Pliezhausen ist  seit über 30 Jahren Geschäftsführer des Verbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Bade
Reiner Bierig aus Pliezhausen ist seit über 30 Jahren Geschäftsführer des Verbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Württemberg. Foto: VGL BW
Reiner Bierig aus Pliezhausen ist seit über 30 Jahren Geschäftsführer des Verbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Württemberg.
Foto: VGL BW

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