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Ab 800 Euro volle Beitragspflicht

REUTLINGEN. Neben der Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse zum 1. April 2003 gibt es eine weitere Beschäftigungsmöglichkeit - und zwar im Niedriglohnbereich, der so genannten Gleitzone. Sie umfasst Arbeitsverdienste von 400,01 bis 800 Euro pro Monat. Der Arbeitnehmer ist in diesem Bereich auf jeden Fall kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig. Seinen halben Beitragsanteil muss er aber erst zahlen, wenn er die 800-Euro-Grenze erreicht hat. Sein Arbeitgeber dagegen hat den normalen (halben) Beitragsanteil zu entrichten.

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