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»Wir wissen nicht, was wir falsch gemacht haben«

MÜNSINGEN. Torheit schützt vor Strafe nicht. Diese Volksweisheit hat sich jetzt vor dem Münsinger Amtsgericht erneut bewahrheitet. Ein Ehepaar, dass zehn Jahre lang ein Sortier- und Entsorgungsunternehmen für Wertstoffe aller Art im Gewerbepark Haid betrieben hat, wurde von Richter Thomas Rainer zu einer Geldstrafe von insgesamt 2 050 Euro verurteilt, weil auf dem Gelände große Mengen »besonders überwachungsbedürftige Abfälle« ohne die erforderliche Genehmigung gelagert waren. »Wir wussten nicht, dass wir das nicht durften«, erklärte der 53-jährige Mann.

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