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Windräder sollen in Zwiefalten mit Abstand zum Kloster gebaut werden

Zwiefalten bringt seine Positionen zu den Suchraumkarten für Windenergie der Regionalverbände ein

Das Zwiefalter Münster soll möglichst unbeeinträchtigt bleiben.  FOTO: ARCHIV
Das Zwiefalter Münster soll möglichst unbeeinträchtigt bleiben. FOTO: ARCHIV
Das Zwiefalter Münster soll möglichst unbeeinträchtigt bleiben. FOTO: ARCHIV

ZWIEFALTEN. Der Regionalverband Neckar-Alb erarbeitet Suchraumkarten für geeignete Flächen für Wind- und Solarenergie-Gebiete. Das betrifft auch Zwiefalten. Um das Ziel des Landes, 1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergieanlagen und 0,2 Prozent für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen erreichen zu können, müsste die Gemeinde Zwiefalten bei 4.542 Hektar Markungsfläche knapp 82 Hektar für Windenergieanlagen und neun Hektar für PV-Freiflächenanlagen ausweisen. Wobei Fläche hier nicht für bebaute Fläche steht. Zu diesen Plänen hat jetzt der Gemeinderat Stellung genommen.

Laufende Verfahren

In und um Zwiefalten laufen bereits Windkraftprojekte. Die Windenergie Tautschbuch GmbH plant, in Riedlingen und Zwiefalten insgesamt fünf Windenergieanlagen zu errichten, die gemeinsam den Windpark Tautschbuch bilden. Für die vier Anlagen, die auf Riedlinger Gemarkung stehen, wurde im Dezember 2022 bereits ein Genehmigungsantrag beim Landratsamt Biberach gestellt. Auf dem Gemeindegebiet Zwiefalten, Gemarkung Mörsingen, ist im Oktober 2022 der Antrag für die 5. Anlage zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Reutlingen eingereicht worden. Neben den beiden Landratsämtern sind auch zwei Regionalverbände beteiligt: der Regionalverband Neckar-Alb  und der Regionalverband Donau-Iller. Deshalb ist eine überregionale Abstimmung erforderlich.

Diese laufenden Verfahren sind bei der Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie auf der Gemarkung von Zwiefalten anzurechnen. Der Südwestrand der Gemeinde bei Mörsingen ist durch den geplanten Windpark Tautschbuch bereits stark belastet. Weitere Flächen sollen deshalb auf den windhöffigen Gebieten im Gewann »Teutschbuch« – nicht zu verwechseln mit dem Tautschbuch – am Ostrand, aber ebenfalls südlich von Zwiefalten, vorgeschlagen werden.

In diesem Bereich liegt ein Flächenpotenzial von 156 Hektar. Diesen Flächen will die Gemeinde Vorzug einräumen und auf weitere Ausweisungen verzichten.

Planungshoheit bei Solarenergie

Nach den Kriterien des Landesdenkmalamts ist das Kloster Zwiefalten ein bedeutendes Kulturdenkmal in der Region Neckar-Alb. Deshalb weist auch die Gemeinde Zwiefalten besonders darauf hin, dass bei der Ausweisung der Suchräume in einem Fünf-Kilometer-Radius um das Kloster sehr sensibel vorgegangen werden müsse.

Bei der Solarenergie obliegt der Kommune die Planungshoheit, indem sie für die Flächen Bebauungspläne aufstellt und ebenso die Fortschreibung des Flächennutzungsplans einleitet. Derzeit ist bereits ein Bebauungsplan für eine Freiflächen-Solaranlage in der Größe von rund fünf Hektar im Verfahren. (GEA)