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Windpark in Sonnenbühl: Ohne Klage, können Arbeiten im Herbst starten

Die Genehmigungsunterlagen für den Windpark lagen zwei Wochen zur Einsichtnahme öffentlich aus. Eine Klage beim Verwaltungsgerichtshof wäre bis 22. September möglich.

So ähnlich wie hier im Rothaargebirge könnte es auf dem Hohfleck bald aussehen.  FOTO: ALMUT WITZEL/BUNDESVERBAND DER WINDENERGI
So ähnlich wie hier im Rothaargebirge könnte es auf dem Hohfleck bald aussehen. FOTO: ALMUT WITZEL/BUNDESVERBAND DER WINDENERGIE
So ähnlich wie hier im Rothaargebirge könnte es auf dem Hohfleck bald aussehen. FOTO: ALMUT WITZEL/BUNDESVERBAND DER WINDENERGIE

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