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Windpark Hohfleck: Sowitec schließt Klage nicht aus

SONNENBÜHL. Das Regierungspräsidium Tübingen hat gestern den vom Investor Sowitec eingelegten Widerspruch gegen die ablehnende Entscheidung des Landratsamts Reutlingen zu fünf Windkraftanlagen auf dem Hohfleck, der zur Gemarkung Undingen der Gemeinde Sonnenbühl gehört, zurückgewiesen. Seine Entscheidung stützt das Regierungspräsidium auf denkmalschutzrechtliche Gründe und die herausragende Bedeutung von Schloss Lichtenstein, wie es in der Pressemitteilung heißt. Für das Sonnenbühler Unternehmen Sowitec, das den Windpark plant und bauen will, ist das Projekt damit aber »noch lang nicht gestorben«, wie Andreas Wagner, Leiter für die deutschen Projekte, gegenüber dem GEA betonte. Zunächst will Sowitec die ausführliche Begründung des RP abwarten. »Dann werden wir sehr wahrscheinlich Klage beim Verwaltungsgericht in Sigmaringen einreichen«, erklärte Wagner.

Der Blick auf Schloss  Lichtenstein ist schützenswert und  darf deshalb  nicht durch Windräder gestört werden, das betonte auch das Regierungspräsidium Tübingen. FOTO: GROHE
Der Blick auf Schloss Lichtenstein ist schützenswert und darf deshalb nicht durch Windräder gestört werden, das betonte auch das Regierungspräsidium Tübingen. FOTO: GROHE
Der Blick auf Schloss Lichtenstein ist schützenswert und darf deshalb nicht durch Windräder gestört werden, das betonte auch das Regierungspräsidium Tübingen. FOTO: GROHE

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