»Wir haben die Entscheidung so erwartet«
»Maßgeblich für die Entscheidung des Regierungspräsidiums ist der nach dem Denkmalschutzgesetz bestehende Schutz auch der Umgebung von Schloss Lichtenstein für dessen Erscheinungsbild als Kulturdenkmal«, heißt es wörtlich in der Mitteilung. Der Schutz der Umgebung umfasse auch die historisch vom Architekten bewusst gestalteten Blickbeziehungen von bestimmten Sichtstandorten.Diese Blickbeziehungen werden nach Ansicht des RP sowohl vom Aussichtspunkt Locherstein wie auch von Sichtstandorten in Holzelfingen erheblich beeinträchtigt, da beim Blick von dort auf das Schloss die fünf Windräder mit ihren sich bewegenden Rotorflügeln als Blickfang hinzutreten würden. Das würde das Erscheinungsbild des Schlosses als bisher allein prägende Landmarke am Albtrauf über dem Echaztal erheblich und dauerhaft beeinträchtigen. Das RP sieht das Schloss als »herausragendes Denkmal mit landesweiter Bedeutung«. Dies sei in der Abwägung mit dem gewichtigen Belang des Klimaschutzes und dessen Förderung durch den Ausbau erneuerbarer Energien – wie der Windenergie – zugunsten des ebenfalls in der Landesverfassung verankerten Denkmalschutzes zu berücksichtigen gewesen. Weder Sowitec noch das Landratsamt waren über die RP-Entscheidung informiert, als die Pressemitteilung versandt wurde. »Wir haben diese Entscheidung aber so erwartet«, sagte Andreas Wagner von Sowitec auf GEA-Nachfrage. Jetzt will das Unternehmen zunächst einmal die ausführliche schriftliche Begründung des RP abwarten und prüfen. Da aus der Pressemitteilung hervorgehe, dass die Argumente des RP an die der Landratsamts-Entscheidung angelehnt seien, halte Sowitec sich nach wie vor offen, vor das Verwaltungsgericht zu ziehen. »Ich gehe davon aus, dass wir dann eine Klage anstreben werden«, sagte Wagner. Immerhin sei eben auch der Klimaschutz ein durch die Verfassung geschütztes Ziel. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim habe andere Klagen schon in diesem Sinne entschieden, weiß er.