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Windpark Hohfleck: Sowitec schließt Klage nicht aus

SONNENBÜHL. Das Regierungspräsidium Tübingen hat gestern den vom Investor Sowitec eingelegten Widerspruch gegen die ablehnende Entscheidung des Landratsamts Reutlingen zu fünf Windkraftanlagen auf dem Hohfleck, der zur Gemarkung Undingen der Gemeinde Sonnenbühl gehört, zurückgewiesen. Seine Entscheidung stützt das Regierungspräsidium auf denkmalschutzrechtliche Gründe und die herausragende Bedeutung von Schloss Lichtenstein, wie es in der Pressemitteilung heißt. Für das Sonnenbühler Unternehmen Sowitec, das den Windpark plant und bauen will, ist das Projekt damit aber »noch lang nicht gestorben«, wie Andreas Wagner, Leiter für die deutschen Projekte, gegenüber dem GEA betonte. Zunächst will Sowitec die ausführliche Begründung des RP abwarten. »Dann werden wir sehr wahrscheinlich Klage beim Verwaltungsgericht in Sigmaringen einreichen«, erklärte Wagner.

Der Blick auf Schloss  Lichtenstein ist schützenswert und  darf deshalb  nicht durch Windräder gestört werden, das betonte auch das Regierungspräsidium Tübingen. FOTO: GROHE
Der Blick auf Schloss Lichtenstein ist schützenswert und darf deshalb nicht durch Windräder gestört werden, das betonte auch das Regierungspräsidium Tübingen. FOTO: GROHE
Der Blick auf Schloss Lichtenstein ist schützenswert und darf deshalb nicht durch Windräder gestört werden, das betonte auch das Regierungspräsidium Tübingen. FOTO: GROHE
Die fünf Anlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils 200 Metern sollten in einem Waldgebiet auf dem Hohfleck in einer Entfernung von rund drei Kilometern zum Schloss Lichtenstein errichtet und betrieben werden. Im November 2016 hatte das Landratsamt Reutlingen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung ebenfalls aus denkmalschutzrechtlichen Gründen abgelehnt.

»Wir haben die Entscheidung so erwartet«

»Maßgeblich für die Entscheidung des Regierungspräsidiums ist der nach dem Denkmalschutzgesetz bestehende Schutz auch der Umgebung von Schloss Lichtenstein für dessen Erscheinungsbild als Kulturdenkmal«, heißt es wörtlich in der Mitteilung. Der Schutz der Umgebung umfasse auch die historisch vom Architekten bewusst gestalteten Blickbeziehungen von bestimmten Sichtstandorten.

Diese Blickbeziehungen werden nach Ansicht des RP sowohl vom Aussichtspunkt Locherstein wie auch von Sichtstandorten in Holzelfingen erheblich beeinträchtigt, da beim Blick von dort auf das Schloss die fünf Windräder mit ihren sich bewegenden Rotorflügeln als Blickfang hinzutreten würden. Das würde das Erscheinungsbild des Schlosses als bisher allein prägende Landmarke am Albtrauf über dem Echaztal erheblich und dauerhaft beeinträchtigen. Das RP sieht das Schloss als »herausragendes Denkmal mit landesweiter Bedeutung«. Dies sei in der Abwägung mit dem gewichtigen Belang des Klimaschutzes und dessen Förderung durch den Ausbau erneuerbarer Energien – wie der Windenergie – zugunsten des ebenfalls in der Landesverfassung verankerten Denkmalschutzes zu berücksichtigen gewesen. Weder Sowitec noch das Landratsamt waren über die RP-Entscheidung informiert, als die Pressemitteilung versandt wurde. »Wir haben diese Entscheidung aber so erwartet«, sagte Andreas Wagner von Sowitec auf GEA-Nachfrage. Jetzt will das Unternehmen zunächst einmal die ausführliche schriftliche Begründung des RP abwarten und prüfen. Da aus der Pressemitteilung hervorgehe, dass die Argumente des RP an die der Landratsamts-Entscheidung angelehnt seien, halte Sowitec sich nach wie vor offen, vor das Verwaltungsgericht zu ziehen. »Ich gehe davon aus, dass wir dann eine Klage anstreben werden«, sagte Wagner. Immerhin sei eben auch der Klimaschutz ein durch die Verfassung geschütztes Ziel. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim habe andere Klagen schon in diesem Sinne entschieden, weiß er.

»Es kann kein anderes Ergebnis herauskommen«

Deshalb herrscht auch bei den Gegnern der Windkraftanlagen erst mal nur verhaltene Freude. Wilfried Schneider, Sprecher der Interessengemeinschaft Natur-, Arten- und Denkmalschutz »Rettet den Lichtenstein«, ist klar, dass dem Unternehmen der Rechtsweg noch offen steht. Und deshalb mit der Entscheidung des Regierungspräsidiums das letzte Wort noch nicht gesprochen sein muss. Mit Sowitec ist Schneider aber in einem Punkt einig. Auch er hat die Entscheidung des RP so erwartet. Wenn man den Windenergieerlass mit seinen Regelungen subsumiere, dann »kann kein anderes Ergebnis herauskommen.« Gleichwohl sei die Entscheidung ein gutes Signal. Letztlich wäre es ja nahezu unverständlich gewesen, wenn gerade am Schloss Lichtenstein der Denkmalschutz nicht das entscheidende Wort gehabt hätte, so der Honauer Ortsvorsteher auf Nachfrage. Die Interessengemeinschaft will, falls Sowitec die Entscheidung nicht akzeptiert, keinesfalls die Hände in den Schoß legen. »Wir werden das Verfahren weiter begleiten und die Öffentlichkeit auf dem Laufenden halten.« (GEA)