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Wiedergutmachung in Aussicht gestellt

MÜNSINGEN. Im Falle jenes Geschäftsmannes von der Alb, dem im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren über seinen Lederwaren Groß- und Einzelhandel Betrug in 14 Fällen vorgeworfen worden ist, hat Amtsrichter Thomas Rainer gestern auf weitere Zeugenvernehmungen verzichtet und ein Urteil gefällt. Der Angeklagte wurde in elf Fällen für schuldig befunden, was ihm eine dreimonatige Freiheitsstrafe eingebracht hat. Sie wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

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