ENGSTINGEN. Das Offizierskasino und die Küche eins in der früheren Haid-Kaserne stehen zu Recht unter Denkmalschutz. Das hatte das Verwaltungsgericht Sigmaringen nach einer Vor-Ort-Verhandlung im September geurteilt und die Klage des Zweckverbands Gewerbepark Engstingen-Haid abgewiesen. In seiner schriftlichen Urteilsbegründung, die gestern beim Zweckverband einging, wird diese Position eindeutig bestätigt. Allerdings nimmt das Gericht eine differenzierte Haltung ein. So wird betont, dass es für die Erhaltung denkmalgeschützter Gebäude Grenzen der Zumutbarkeit gibt - beispielsweise dann, wenn für das Bauwerk keine sinnvolle Nutzungsmöglichkeit mehr besteht.
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