GOMADINGEN. Schafe und Ziegen werden auf der Schwäbischen Alb oft als »Landschaftsgärtner« eingesetzt. Doch alle paar Jahre muss der Mensch maschinell nachhelfen. Aktuell sorgt die Schäferei von Mackensen an der Milchhalde zwischen Dapfen und Wasserstetten mit Motorsensen dafür, dass der Bewuchs kurz bleibt.
Schafe können auch an Steilhängen das Gras abweiden, die für den Menschen nur mühsam zu erreichen sind. Ziegen knabbern gern an hartem Gestrüpp. Auf diese Weise halten die Tiere die Vegetation kurz und sorgen dafür, dass das typische Landschaftsbild mit Magerrasen erhalten bleibt. Lukas von Mackensen hat an der Milchhalde im Jahr 2024 bereits zweimal Schafe und Ziegen in Hütehaltung, ohne Zäune, weiden lassen und sie kommen auch noch ein drittes Mal. Aktuell haben die Herden noch in Bichishausen »zu tun«.
Fläche mit rund 45 Grad Neigungswinkel
»Alles können die Tiere aber nicht schaffen«, sagt der Fachmann, der von der Unteren Landschaftsbehörde im Landratsamt mit den Aufgaben am Hang oberhalb der Lauter beauftragt ist. Auf dem rund zweieinhalb Hektar großen Stück mit einer Neigung von etwa 45 Grad werden mit Motorsensen, sogenannten Freischneidern, Schwarzdornsträucher und anderes Gestrüpp entfernt. »Im Winter werden mit Kettensägen auch Bäume wie beispielsweise Eschen entnommen«, erklärt Lukas von Mackensen
Insgesamt kümmert er sich mit seinen Herden um 200 Hektar Wacholderheide im Lautertal von Gomadingen bis Bichishausen. In Buttenhausen weiden seine Ziegen ganzjährig auf 16 Hektar. Rund 600 Muttertiere umfasst die Schafherde.
Manche Wacholderheiden sind verbuscht
Wie Corinna Himming, Abteilungsleiterin Natur- und Artenschutz beim Landratsamt Reutlingen, mitteilt, ist die Beweidung durch Schafe die traditionelle Nutzung der Magerrasen und Wacholderheiden. In bestimmten Zeitabständen müssen holziges Material und dornige Gehölze dennoch maschinell entfernt werden. Manche Wacholderheiden und Magerrasen sind im Laufe der Jahre verbuscht und müssen daher mit Maschineneinsatz bereinigt werden. Welche Flächen bearbeitet werden müssen, werde in Absprache mit der Unteren Landschaftsbehörde festgelegt. (GEA)