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Von Zahlungsversprechen kann keiner leben

MÜNSINGEN. Kriminelle Energie sah Amtsgerichtsdirektor Thomas Rainer nur in einem von drei Betrugsfällen, für die sich ein ehemaliger Anlageberater aus einer Albgemeinde am Dienstag vor dem Münsinger Amtsgericht zu verantworten hatte. Obwohl er bereits von der Insolvenz seiner Firma gewusst haben soll, habe sich der Angeklagte in einer Reutlinger psychotherapeutischen Praxis behandeln lassen und die Rechnungen für die erbrachten Leistungen trotz mehrmaliger schriftlicher und persönlicher Zahlungsaufforderung bis hin zum Vertrag und letztendlich einem Mahnbescheid nicht bezahlt. »Sie wurden oft genug gemahnt und haben weiterhin die Leistungen angenommen«, rechtfertigte Rainer sein Urteil, das mit vierzig Tagessätzen um zehn Tagessätze über der Forderung der Staatsanwaltschaft lag. Ein Denkzettel sollte dabei sein. »Von Zahlungsversprechen kann kein Kaufmann leben. Sie haben Verträge abgeschlossen. Das sind Versprechen, das Bestellte zu bezahlen«.

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