Aktuell Gericht

Tote Tauben im Schlag: Tierquäler erhält Strafe

MÜNSINGEN. »Angeschafft sind sie schnell, nur das wieder Loswerden ist nicht ganz so einfach«, versuchte der Angeklagte Richter Joachim Stahl zu erklären, warum er in seinem Garten im Lautertal noch immer Tauben hält, obwohl ihm schon drei Monate zuvor wegen Tierquälerei vom Gericht jedwede Tierhaltung verboten und gegen ihn eine Bewährungsstrafe verhängt wurde.

Foto: Uwe Zucchi
Foto: Uwe Zucchi
Foto: Uwe Zucchi

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