Aktuell Alb

Schluss mit Frust für Sitzenbleiber

MÜNSINGEN/STUTTGART. »Wird nicht versetzt!« Dieser Vermerk soll am Schuljahresende nicht mehr automatisch dann im Zeugnis eines Schülers stehen, wenn er das Klassenziel nicht erreicht hat und der gängigen Versetzungsordnung wegen nicht in der nächst höhere Klassenstufe weitermachen könnte. Wer künftig seine »Fünf« in einem versetzungsrelevanten Fach nicht ausgleichen kann, soll eine zweite Chance bekommen: Vorausgesetzt, ein Schüler war nicht einfach bloß faul, darf er vom Schuljahr 2004/05 an probeweise dennoch die darauf folgende Klasse besuchen.

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.