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Schießübung im Schrebergarten vor Gericht

MÜNSINGEN. Eine Schießübung in Wild-West-Manier endete für drei junge Männer auf der Anklagebank: Das Amtsgericht Münsingen setzte sich deshalb mit den Feinheiten des neuen Waffengesetzes auseinander. Die Geschichte beginnt damit, dass ein heute 28-Jähriger drei Luftgewehre kaufte - völlig legal, denn Erwerb und Besitz sind für sich genommen nicht strafbar. Sogenannte freie Waffen, zu denen auch das Luftgewehr zählt, darf jeder Volljährige kaufen. Auch als er seine Gewehre, wie der junge Mann berichtet, in einer verschlossenen Kiste im Auto transportierte, verhielt er sich noch korrekt.

Foto: dpa
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